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Universitätsklinikum Würzburg
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Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 9 Abs. 2 j DSGVO, § 10 Hinweisgeberschutzgesetz
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, Art. 9 Abs. 2 b, g DSGVO, Art. 25 BayHIG
Nummer |
Bezeichnung der Daten |
Herkunft |
1 |
Inhalte, der Meldung |
Hinweisgebende Person |
2 |
Dokumentation der Meldung |
Erstellt durch Mitarbeiterinnen der jeweiligen Kontaktstelle |
3 |
Wortprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung |
Erstellt durch Mitarbeiterinnen der jeweiligen Kontaktstelle |
4 |
Inhaltsprotokoll zur (fern-)mündlichen Meldung |
Erstellt durch Mitarbeiterinnen der jeweiligen Kontaktstelle |
5 |
Tonaufzeichnung der Meldung oder Zusammenkunft |
Hinweisgebende Person oder |
6 |
Wahrnehmungen bei einer Zusammenkunft |
Erstellt durch Mitarbeiterinnen der jeweiligen Kontaktstelle |
7 |
Accountdaten |
Erstellt durch Verantwortlichen |
8 |
Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokollierung von Veränderungen |
Durch Nutzung des Systems |
Nr. bei Datenkategorien |
Kategorie von Betroffenen |
1-8 |
Mitarbeiterinnen der jeweiligen Kontaktstelle |
1-8 |
Hinweisgebende Personen |
1-5 |
Beschäftigte und Beschäftigungsgeber |
1-5 |
Sonstige in der Meldung erwähnte Personen |
Nr. bei Datenkategorien |
Kategorie von Empfänger |
1-8 |
Mitarbeiterinnen der jeweiligen Kontaktstelle |
1-5 |
Für die Folgemaßnahmen zu Beteiligende |
Nr. bei Datenkategorien |
Empfänger |
Anlass der Offenlegung |
Speicherort |
1-5, 7,8 |
Universität Würzburg und deren Unterauftragsverarbeiter |
Auftragsverarbeitung (Administration und Wartung) |
Deutschland |
8 |
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften |
E-Mail-Versand |
Deutschland |
Derzeit nicht vorgesehen
Nr. bei Datenkategorien |
Löschfrist |
1-4 |
drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens |
5 |
Nach Anfertigung und Freigabe des Protokolls |
6 |
Mit verblassen der Erinnerung, Anstelle der Löschung tritt das Vertraulichkeitsgebot |
7 |
Mit Wegfall der Erforderlichkeit |
8 |
Mit Wegfall der Erforderlichkeit |
Das Archivrecht bleibt von den Löschfristen unberührt.
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen als einer betroffenen Person die nachfolgend genannten Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO zu sofern Sie diese nicht missbräuchlich, offensichtlich unbegründet oder exzessiv geltend machen:
Soweit die Verarbeitung gemäß Art. 25 BayHIG erfolgt besteht eine strenge gesetzliche Zweckbindung.
Nutzungshinweise
Wir sind bemüht, unserer Angebot im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das das Hinweisgebersystem.
Die Lösung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Welche Inhalte nicht barrierefrei sind wird derzeit noch getestet.
Diese Erklärung wurde zum 2. Juli 2023 erstellt mittels Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt im Juni 2023 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter it-recht@digitalverbund.bayern
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen
c/o Rechenzentrum Universität Würzburg
Hubland Süd
97074 Würzburg
Telefon.: +49 931 31-84217
Threema: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/threema-kontakt/
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Das UKW fördert eine Kultur des Hinsehens. Alle am UKW tätigen Personen werden ermutigt, Betroffenen bei oben genannten Fällen von SDG, die zu ihrer Kenntnis gelangen, Hilfe anzubieten. Sexuelle Belästigung bezeichnet unerwünschte sexuelle Handlungen oder Äußerungen, die eine Person in ihrer Würde verletzen. Sexualisierte Diskriminierung und sexualisierte Gewalt (SDG) umfassen alle Formen von Diskriminierung oder Gewalt, die aufgrund des Geschlechts und unter Ausnutzung sexueller Machtverhältnisse ausgeübt werden.
Diskriminierung bezeichnet die unfaire oder ungerechte Behandlung von Personen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Eigenschaften. Sie führt zu Benachteiligung und Ausgrenzung bestimmter Gruppen oder Individuen.
Verbal Gewalt umfasst beleidigende, herabsetzende oder bedrohliche Sprache, die das emotionale Wohlbefinden einer Person beeinträchtigt. Körperliche Gewalt bezeichnet jede Form von körperlicher Agression, die zu Verletzungen oder körperlichem Schaden führt.
Mobbing ist systematische, wiederholte Schikane und Feindseligkeit gegenüber einer Person. Das kann durch verbale Angriffe, Isolation oder das Verbreiten von Gerüchten geschehen. Mobbing beeinträchtigt das Wohlbefinden und die Arbeitsleistung der Betroffenen und kann zu ernsthaften psychischen Problemen führen.
Falls Sie sich in den Aufzählungen nicht wiedererkennen, können Sie uns gerne trotzdem eine Anfrage senden.